Temperaturprotokolle
Erfassen Sie Messwerte für jede angelegte Kühlstelle. Sollwert, Istwert und Zeitpunkt bleiben beim jeweiligen Protokoll.
Papier ist kein Nachweis
Eine laminierte Temperaturliste am Kühlhaus wirkt vertraut, reicht bei einer Kontrolle aber nur, wenn sie lückenlos geführt wird. Kühlkladde sammelt Messungen, Warenannahmen und Reinigungen mit Zeitstempel in einem Eigenkontrollbuch für Metzgereien, Bäckereien, Eisdielen und kleine Restaurants.
Der Irrtum am Kühlhaus
Nicht die Existenz einer Liste ist entscheidend, sondern ob sie den betrieblichen Ablauf nachvollziehbar abbildet. Wenn Blätter fehlen, verschmutzt sind oder später ausgefüllt werden, lässt sich eine Eigenkontrolle gegenüber der Überwachung kaum belegen.
Ein Blatt bleibt an der Kühlhaustür, wandert in die Schublade oder wird beim Putzen unlesbar. Gerade dann fehlt bei einer Nachfrage der Tag, der belegt werden soll.
Im laufenden Verkauf bleibt die Messung liegen. Wird die Liste später ergänzt, ist nicht mehr klar, wann die Kontrolle tatsächlich stattfand.
Eine auffällige Temperatur allein erklärt noch nicht, wie der Betrieb reagiert hat. Ohne dokumentierte Maßnahme bleibt offen, ob Ware geprüft oder die Kühlung kontrolliert wurde.
Temperaturen, Reinigungspläne und Warenannahmen befinden sich oft auf verschiedenen Formularen. Für die Kontrolle müssen Mitarbeitende dann erst Ordner und Klemmbretter durchsuchen.

Das digitale Eigenkontrollbuch
Kühlkladde bildet wiederkehrende Kontrollen so ab, wie sie an Kühltheke, Kühlhaus und Wareneingang stattfinden. Mitarbeitende erfassen den Vorgang vor Ort, die Leitung behält offene Punkte und das vollständige Protokoll im Blick.
Für den Alltag am Kühlhaus
Kühlkladde konzentriert sich auf die Nachweise, die kleine Lebensmittelbetriebe regelmäßig führen. Die Anwendung soll den Weg vom Messgerät bis zum vollständigen Eintrag verkürzen, nicht neue Büroarbeit schaffen.
Erfassen Sie Messwerte für jede angelegte Kühlstelle. Sollwert, Istwert und Zeitpunkt bleiben beim jeweiligen Protokoll.
Halten Sie bei gekühlter Ware die Prüfung bei Anlieferung fest. So bleibt nachvollziehbar, dass die Ware beim Eingang kontrolliert wurde.
Wiederkehrende Reinigungen werden als erledigte Vorgänge dokumentiert. Zuständigkeit und Zeitpunkt sind im Eigenkontrollbuch sichtbar.
Bei Abweichungen kann eine Maßnahme zum Vorgang ergänzt werden. Die Messung und die Reaktion bleiben miteinander verbunden.
Alle Kühlstellen eines Standorts sind in einer Übersicht angelegt. Das hilft bei Betrieben mit Kühltheke, Kühlhaus und Tiefkühlung.
Wiederkehrende Kontrollen können als Erinnerung vorbereitet werden. Dadurch werden fällige Routinen im Tagesgeschäft weniger leicht übersehen.
Suchen Sie Einträge nach Kühlstelle, Vorgang oder Zeitraum. Das erleichtert die Vorbereitung auf eine amtliche Kontrolle.
Filialen lassen sich getrennt führen, ohne die Eigenkontrollen zu vermischen. Jeder Standort behält seine eigenen Messstellen und Nachweise.
Was sich im Betrieb ändert
Die Eigenkontrolle bleibt eine Aufgabe des Betriebs. Kühlkladde sorgt dafür, dass die dazugehörigen Aufzeichnungen geordnet, zeitlich zugeordnet und bei Rückfragen verfügbar sind.

Die Erfassung erfolgt dort, wo gemessen, gereinigt oder Ware angenommen wird. Damit muss die Erinnerung an den Vorgang nicht bis zum Feierabend reichen.
Die Betriebsleitung sieht die dokumentierten Kontrollen an einem Ort. Fehlende oder auffällige Vorgänge fallen beim Durchsehen eher auf.
Bei einer Nachfrage können die relevanten Einträge nach Zeitraum und Kühlstelle aufgerufen werden. Das erspart die Suche in einzelnen Papierordnern.
Einträge machen sichtbar, welche Kontrolle durchgeführt wurde und wann sie erfasst wurde. Das schafft eine verlässlichere Grundlage für die interne Abstimmung.
Rechtsgrundlagen statt Werbeversprechen
Kühlkladde ersetzt keine fachliche Bewertung der betrieblichen Risiken. Sie unterstützt dabei, die Dokumentation der Eigenkontrolle so zu führen, dass sie im Betrieb und gegenüber der zuständigen Überwachung nachvollziehbar bleibt.
Lebensmittelunternehmer müssen ein oder mehrere ständige Verfahren einrichten, durchführen und aufrechterhalten, die auf den HACCP-Grundsätzen beruhen. Diese Pflicht gilt nach Maßgabe der Verordnung unmittelbar für Lebensmittelunternehmen.
Grundlage: Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über LebensmittelhygieneLebensmittelunternehmer müssen Unterlagen und Aufzeichnungen vorhalten, die der Art und Größe des Lebensmittelunternehmens angemessen sind. Sie müssen diese Unterlagen der zuständigen Behörde auf Verlangen zur Verfügung stellen.
Grundlage: Artikel 5 Absatz 4 Buchstaben a und c der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über LebensmittelhygieneDie zuständigen Behörden führen amtliche Kontrollen regelmäßig und risikobasiert durch. Dabei können sie Dokumente und Aufzeichnungen prüfen, die für die Kontrolle relevant sind.
Grundlage: Artikel 9 Absatz 1 und Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2017/625 über amtliche Kontrollen
Julien Jimenez ist Herausgeber und Autor des Kühlkladde Magazins und verantwortet die Fachbeiträge zum Thema Eigenkontrolle. Zur Autorenseite
Kühlkladde befindet sich in der Pilotphase. Gesucht werden Erstanwender aus kleinen Lebensmittelbetrieben, die ihre Abläufe früh einbringen und die Anwendung im Alltag erproben möchten.
Einfach pro Standort
Ein Standort mit bis zu zehn Messstellen kostet 22 Euro im Monat. Für jeden weiteren Standort berechnen wir 12 Euro im Monat, damit Filialbetriebe ihre Dokumentation gemeinsam führen können.
Für Metzgereien, Bäckereien, Eisdielen und Restaurants mit einem Betrieb.
22 Europro Monat
Für den einzelnen Betrieb.
Für einen Hauptbetrieb mit einer weiteren Filiale oder Verkaufsstelle.
34 Europro Monat
22 Euro für den ersten, 12 Euro für den weiteren Standort.
Für Bäckereien oder Handelsbetriebe mit mehreren Filialen.
106 Europro Monat
Weitere Standorte kosten jeweils 12 Euro monatlich.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Monatlich kündbar.
Fragen aus dem Betrieb
Hier finden Sie Antworten für Betriebe, die ihre Papierlisten durch eine digitale Eigenkontrolle ergänzen oder ersetzen möchten.
Kühlkladde dokumentiert wiederkehrende Eigenkontrollen wie Temperaturmessungen, Warenannahmen und Reinigungen. Die betriebliche Gefahrenanalyse, Grenzwerte und Maßnahmen müssen zu Ihrem Betrieb passen und fachlich festgelegt werden. Die Anwendung ersetzt keine Beratung zur Erstellung Ihres HACCP-Konzepts.
Die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 verlangt angemessene Unterlagen und Aufzeichnungen, schreibt aber kein Papierformat vor. Entscheidend ist, dass die geforderten Nachweise vorhanden und gegenüber der zuständigen Behörde verfügbar sind. Klären Sie besondere Erwartungen im Zweifel mit Ihrer örtlich zuständigen Lebensmittelüberwachung.
Die Anwendung richtet sich an Metzgereien, Bäckereien mit Kühltheke, Eisdielen, kleine Restaurants und ähnliche Lebensmittelbetriebe. Sie ist für Betriebe mit zwei bis zehn Kühlstellen pro Standort ausgelegt. Auch Filialen können getrennt dokumentiert werden.
Ja. Kühltheke, Kühlschrank, Kühlhaus und Tiefkühltruhe können als getrennte Messstellen angelegt werden. Die Messwerte bleiben jeweils der passenden Kühlstelle zugeordnet.
Sie können die Abweichung und die eingeleitete Maßnahme beim Vorgang dokumentieren. Welche Maßnahme angemessen ist, hängt von Ihrer betrieblichen Vorgabe, der Ware und der konkreten Situation ab. Kühlkladde trifft keine lebensmittelrechtliche Entscheidung für Sie.
Ja. In der Pilotphase bieten wir eine Vorführung an, die sich an Ihrem Ablauf mit Kühlstellen, Wareneingang und Reinigung orientiert. Dabei können Sie prüfen, ob die Erfassung für Ihr Team passt.
Im Kühlkladde Magazin stellen wir Erklärtexte und Vorlagen zu Themen wie Temperaturliste Kühlschrank und HACCP-Checkliste bereit. Vorlagen helfen beim Einstieg, ersetzen aber keine auf den eigenen Betrieb zugeschnittene Eigenkontrolle. Wer das Papierverfahren ablösen möchte, kann eine Vorführung anfragen.
Kühlkladde Magazin
Praktische Beiträge zu Temperaturlisten, HACCP-Checklisten und der Dokumentation im kleinen Lebensmittelbetrieb.
Nicht jede Vorlage passt zu jedem Betrieb, und eine leere Vorlage ist noch kein Eigenkontrollsystem. Der Beitrag zeigt, welche Dokumente kleine Betriebe benötigen, was hineingehört und wie Aufbewahrung geregelt wird.
Keine Form der Dokumentation ist allein wegen ihres Mediums HACCP-konform. Entscheidend ist, ob Einträge vollständig, nachvollziehbar und bei der Kontrolle verfügbar sind.
Seit 2021 ist die Lebensmittelhygiene-Verordnung der EU um konkrete Anforderungen ergänzt worden. Der Beitrag ordnet Lebensmittelsicherheitskultur und Allergenmanagement für kleine Betriebe ein.
Pilotphase
Sie möchten Papierlisten ersetzen oder prüfen, ob Kühlkladde für Ihren Betrieb geeignet ist? Fragen Sie eine Vorführung, frühen Zugang oder ein Angebot an.
Nennen Sie uns kurz Ihren Betrieb und Ihr Anliegen. Besonders hilfreich sind die Zahl Ihrer Kühlstellen und die Art Ihrer heutigen Dokumentation.